Grabstättenversicherung

Um bei Sturm oder Vandalismus nicht den Kürzeren zu ziehen, bietet sich eine Grabstättenversicherung an. Damit sind Reparaturen bei Grabstein, Sockel und fix verbundenen Gegenständen wie Laternen oder Kreuzen gedeckt.

Versicherungsumfang

- Grabsteine, Urnen- Grabplatten und Grabeinfassungen aus Stein
- unbewegliches Grabzubehör wie Grabvasen, Grablampen und Figuren
- Anpflanzungen (gemeint sind fest eingepflanzte lebende Grünpflanzen, Schnittblumen und Gestecke sind nicht mitversichert.)

Versicherungsschutz

- Schäden in Folge von Diebstahl
- Schäden in Folge von vandalismus (mut- und böswillige Beschädigungen durch Dritte)
- Sturmschäden

Versicherungsort

Versichert ist die im Antrag bezeichnete Grabstätte.